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Bedingungen zur Benützung der Trainingsanlage

 

Wer kann die Anlage benützen:

Die vom Reiterverband Pfannenstiel (RVP) betriebene und gepflegte Anlage steht grundsätzlich jedem Pferdesportler offen, sofern er die nachfolgenden Bedingungen erfüllt:

1.  Mitgliedschaft im Reiterverband Pfannenstiel (blosse Anmeldung und Bezahlung des
     Mitgliederbeitrages genügt)

2.  Bezahlung der Benützergebühr für die Dauer eines Jahres (1. April bis 31. März).

3.  Bezahlung einer Einmalgebühr von Fr. 200.-- (für Mitglieder, die nach dem 1.7.93 beigetreten sind)

Möglichkeiten für Vereine, Gruppen oder Kurse

Die Anlage kann von Interessierten benützt werden. Es gibt sogar Übungsunterlagen für Temporeiten. Gesuche für privilegierte wie exklusive Belegungen müssen allerdings lange im Voraus eingereicht werden.

 

privilegierte Benützung

bedeutet, dass der Organisator bzw. Übungsleiter privilegierten Zugriff auf die Anlage hat, dass aber andere Berechtigte (Inhaber von Ausweisen) trotzdem Zutritt zur Anlage haben, sich aber an die Anordnungen des Übungsleiters/Organisators halten müssen.

exklusive Benützung

bedeutet, dass die ganze Anlage für den Organisator bzw. Übungsleiter reserviert ist. Andere Berechtigte (Inhaber von Ausweisen) haben vorübergehend keinen Zutritt. Exklusive Belegungen werden vorerst an maximal 2 Tagen im Monat und höchstens während 4 Std. gewährt.

Tarife für Gruppen

auf Anfrage und je nach Dauer und Art der Benützung (privilegiert oder exklusiv), mindestens aber Fr. 100.-- pro Mal.

Was ist zu tun, um die Berechtigung zu erhalten

Der Interessent meldet sich beim Reiterverband Pfannenstiel (via Kontakt-Button) oder füllt das Anmeldeformular aus. Mit dem Absende der Anmeldung werden die mit der Anlagebenützung verbundenen Verpflichtungen anerkannt.

Nach Eingang der Anmeldung wird innert ca. einer Woche die Rechnung zusammen mit der Nutzungsordnung verschickt. Nach Eingang der Zahlung wird innert ca. einer weiteren Woche entweder der Ausweis zugestellt oder zu einem kurzen Einführungskurs aufgeboten, an welchem der Ausweis abgegeben wird. Erst ab diesem Zeitpunkt darf die Pferdesportanlage benützt werden.