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Bevor die Anlage benützt werden darf, muss ein kurzer
Einführungskurs besucht werden.
Der Benützer anerkennt alle vom Betreiber der Anlage (RVP)
erlassenen
Verfügungen und die Nutzungsordnung bedingungslos.
Insbesondere:
- trägt er stets den Benützerausweis auf sich und
weist ihn auf Verlangen jedermann vor
- trägt er sich vor Betreten der Anlage im
Kontrollbuch persönlich ein
- hilft er mit, dass nur Berechtigte die Anlage
benützen
- hält er sich an angeschlagene/mitgeteilte
Benützungsbeschränkungen |